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RSSPrint

Vom 26.11.2022-28.02.2023 bleibt der Blumenladen über Winter geschlossen. 

 

INFORMATION für Nutzungsberechtigte/Angehörige:

Immer mehr Gräber werden von Angehörigen mit Steinen, Kieseln, Platten, u.a. Materialien großflächig abgedeckt. Dies ist max. bis 25% der Gesamtfläche des Grabes erlaubt. Desweiteres sind auch Abdeckungen und Einfassungen aus Kunststoff verboten – vgl. erlaubte Materialien, Friedhofssatzung / Grabkarte §36(3)3.

Die Satzung ist öffentlich einsehbar und liegt in der Friedhofsverwaltung auch aus.

Jedem Nutzungsberechtigten wird außerdem mit der Zusendung des Gebührenbescheides nach der Beisetzung/Beerdigung ein kleines rosa Heft als Grabkarte mit der Friedhofssatzung zugesendet und somit ausgehändigt.

Dort stehen unmissverständlich alle Angaben zur erlaubten Grabgestaltung und Verhaltensweisen auf unserem Ev. Waldfriedhof, die zu beherzigen sind.

Nutzungsberechtigte von Grabstellen, die >25% der Fläche abgedeckt haben, sind aufgerufen dies bis zum 31.12.2019 zu beräumen, da Sie sonst wissend gegen die Friedhofsordnung verstoßen.

Desgleichen gilt für Nutzungsberechtigte, die ohne Genehmigung der Friedhofsverwaltung Erdwahlstellen eingefasst haben. Dies ist ab 01.01.2019 nicht mehr erlaubt und im öffentlichen Schaukasten seit dieser Zeit einsehbar.

Bevor Sie Veränderungen an Ihren Grabstellen vornehmen ist immer die Friedhofsverwaltung zu informieren. Denn jede Veränderung von Grabdenkmalen und Grabstätteninventar bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung, gegen Vorlage eines schriftlichen Antrages. Dies betrifft auch Bänke und Einfassungen. Vgl. Friedhofssatzung / Grabkarte §40(1)ff.

 

Ihre Friedhofsverwaltung            08/2019

Letzte Änderung am: 13.10.2023